Allgemeine Geschäftsbedingungen der hard & web Interlaken
A. Geltungsbereich
Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkaufsverträge zwischen hard & web (nachfolgend: "h&w") und dem Kunden. Sie bilden integrierender Bestandteil aller zwischen den Parteien abge- schlossenen Verkaufsverträge.
h&w schliesst Verkaufsverträge ausschliesslich unter diesen Verkaufs- bedingungen ab. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsbestand- teil, auch wenn h&w ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Änderungen dieser Verkaufsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen h&w und dem Kunden vereinbart wurden.
B. Vertragsabschluss
1. Angebot
Die Angebote der h&w sind stets unverbindlich und widerruflich.
Sämtliche auf der von h&w betriebenen on-line-Plattformen, (hardweb.ch, giadatech.ch) publizierten Angebote, können von h&w jederzeit zurückgezogen werden.
2. Vertragsabschluss
In der Regel werden alle Produkte und Dienstleistungen am Geschäfts- sitz der h&w an der Jungfraustrasse 52, in Interlaken angeboten und in Bar beglichen. (Stundenansatz für alle Dienstleistungen: CHF 95.00)
Sämtliche Hardware-Bestellungenüber unserenonline-Shop sind vom Kunden im Ladengeschäft abzuholen und in Bar zu begleichen.
Auf Verlangen werden die Produkte auch per Post versandt. (Bedingt die vorgängige, vollständige Bezahlung inkl. Spesen, bzw. den Versand per Nachnahme) Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Weitere Bestimmungen betreffend Postversand finden Sie unter "C, Lieferung".
2.1 Bei Bestellungen über hardweb.ch / giadatech.ch
Verbindliche Bestellungen über giadatech.ch kommen ausschliesslich wie folgt zustande:
2.1.1 Registrierung
Der Kunde muss sich zunächst als Kunde von hardweb.ch registrieren, indem er per e-M@il seine Wohnadresse hinterlässt.
Darauf erhebt h&w vom Kunden weitere Daten.
Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm übermittelten Daten richtig, korrekt und - soweit für die Registrierung notwendig - vollständig sind.
Die vom Kunden gemachten Angaben sind für den Kunden verbindlich.
> Datenschutz
- Administration:
h&w garantiert für einen sorgfältigen Umgang mit jeglichen Daten und lehnt insbesondere die Weitergabe /den Verkauf von Kundendaten ab.
- Webseite:
Bei hardweb.ch werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.
Zu statistischen Zwecken werden von h&w einzig die Besucherzahlen dieser Webseite erfasst.
2.1.2 Angebot und Auswahl
Der Kunde kann einzelne auf giadatech.ch publizierte Angebote, die jedoch unverbindlich sind und von h&w jederzeit zurückgezogen werden können, auswählen und per E-M@il eine Bestellung senden.
2.1.3 Bestätigung der Bestellung
Nach Eingang der Bestellung wird der Kunde per E-Mail aufgefordert, den Einkauf zu bestätigen, worauf durch h&w eine Übersicht der vom Kunden ausgewählten Materialien, deren Preise, der Versandkosten und weiterer Kosten versandt wird.
Sodann wird der Kunde aufgefordert, die vorliegenden Verkaufsbe- dingungen zu übernehmen. Bestätigt der Kunde die Übernahme der vorliegenden Bedingungen, werden diese für den Kunden verbindlich.
2.1.4 Zahlungsbedingungen Postversand
Der Kunde wird von h&w aufgefordert, die Zahlungsoption "Voraus- kasse" oder "per Nachnahme" auszuwählen.
Wählt der Kunde die Option "Bezahlung per Nachnahme" wird der Kunde von hardweb.ch aufgefordert, seine Bestellung definitiv zu bestätigen.
Mit der Option "Vorauskasse" erhält der Kunde per Post eine schrift- liche Bestell-Bestätigung, sowie einen Einzahlungsschein.
Die Ware wird ausgeliefert, sobald der gesamte Rechnungsbetrag - inkl. Verpackungs- und Transportkosten - bei h&w eingegangen ist.
2.1.5 Verbindlichkeit
Nach der definitiven Bestätigung durch den Kunden ist die Bestellung während drei Arbeitstagen für den Kunden verbindlich.
Die h&w prüft darauf die vom Kunden getätigte Bestellung.
Der h&w steht das Recht zu, die Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen und nicht weiter zu behandeln.
Geht innerhalb von drei Arbeitstagen seit Bestätigung der Bestellung durch den Kunden keine Gegenbestätigung der h&w ein, so ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
Geht innerhalb von drei Arbeitstagen seit Bestätigung durch den Kun- den eine elektronische Gegenbestätigung der h&w an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse ein, so sind der Vertrag und insbesondere die vorliegenden Bestimmungen für beide Parteien verbindlich.
2.2 Übrige Bestellungen
Bei Bestellungen des Kunden, die nicht über hardweb.ch erfolgen, (z.B. telefonisch) kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn die Bestellung dem Kunden von der h&w schriftlich bestätigt wird.
C. Lieferung
Die Lieferung erfolgt mittels postalischer Zustellung oder durch einen von h&w beigezogenen Transportunternehmer an die vom Kunden der h&w angegebene Lieferadresse.
1. Liefertermine
Die bestellten Materialien werden in der Regel innerhalb von drei Arbeits- tagen nachdem die Bestellung durch h&w bestätigt wurde, an den Kun- den geliefert. Davon abweichende Fristen sind auf den Produkteseiten vermerkt.
h&w ist im Rahmen der Zumutbarkeit dafür besorgt, dass diese Liefer- frist eingehalten werden kann. Die genannte Lieferfrist ist jedoch eine blosse Richtzeit und nicht bindende Zusicherung.
Wird die Richtzeit von drei Arbeitstagen um sieben Arbeitstage über- schritten, kann der Kunde der h&w schriftlich eine angemessene Nach- frist ansetzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Verzichtet der Kunde auf die Ansetzung einer Nachfrist, so bleibt der Kunde jedenfalls weiter an den Vertrag gebunden. Die Lieferverzögerung gilt vom Kunden als genehmigt.
Die h&w haftet bei verspäteter Lieferung nur, wenn der Kunde nach- weist, dass ein ihm entstandener Schaden auf eine durch die h&w verursachte Verzögerung zurückzuführen ist und eine grobe Fahr- lässigkeit der h&w vorliegt (vergleiche auch Ziffer G, Absatz 1).
2. Annahmeverzug
Kommt der Kunde in Annahmeverzug und/oder unterlässt er es, der h&w die für die Ausführung einer Lieferung notwendigen Erklärungen zu erteilen oder die notwendigen Dokumente auszuliefern oder be- gleicht er vertragliche Vorauszahlungen nicht rechtzeitig, ist die h&w berechtigt, die Lieferfrist nicht einzuhalten. Der Kunde ist überdies verpflichtet, sämtliche Schäden und Aufwände, welche der h&w entstehen, zu übernehmen.
Wenn der Kunde die bestellten Materialien nicht in Empfang nimmt, ist die h&w berechtigt, die Materialien auf Kosten des Kunden einzulagern. Der Kunde trägt das Risiko einer solchen Einlagerung.
Im Falle des Annahmeverzuges ist der Kunde nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt unberührt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zu verweigern. Der h&w steht ferner das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat der Kunde den Schaden, welcher der h&w entsteht, zu ersetzen.
3. Höhere Gewalt
In allen Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei Eintritt unvorherge- sehener Ereignisse bei der h&w, beim Transporteur oder bei der schweizerischen Post, bei Boykott, bei Aussperrungen oder Arbeiter- aufständen, namentlich Streiks, sei es bei der h&w, beim Transporteur, bei der schweizerischen Post oder bei einem Zulieferer, sowie bei kriegerischen Ereignissen oder Mobilmachungen, ist die h&w von der Einhaltung der Lieferfristen entbunden. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/ oder Schadenersatz zu verlangen.
4. Verpackung und Transportkosten
Die Verpackung des Materials erfolgt durch die h&w. Die diesbezüglichen Kosten werden von der h&w dem Kunden verrechnet. Ebenso werden die Transport- und Versandkosten vollumfänglich dem Kunden verrechnet.
D. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist am Sitz der h&w.
Nutzen und Gefahr gehen bei Versand des Materials mit der Post bei Über- gabe des Materials an eine schweizerische Poststelle auf den Kunden über.
E. Gewährleistung und Abnahme
1. Prüfung der Materialien
Der Kunde muss die Materialien sofort nach Erhalt einer umfassenden Prüfung unterziehen.
Allfällige Mängel sind der h&w umgehend mit genauer Umschreibung des Mangels schriftlich mitzuteilen.
Die h&w liefert sämtliche Rechner mit installiertem Betriebssystem und zugehöriger Lizenz, jedoch ohne installierte Softwareprogramme.
Sofern ausnahmsweise Material mit installierten Softwareprogrammen geliefert wird, lehnt die h&w explizit jede Haftung ab.
Jegliche Rechtsgewährleistung ist vollständig ausgeschlossen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verwendung von Software- programmen ohne Einwilligung des Herstellers, Urhebers oder Eigen- tümers Immaterialgüterrechte, Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzen kann.
Es ist ausschliesslich Sache des Kunden, sich beim Inhaber solcher Rechte darüber zu informieren, ob er berechtigt ist, Softwarepro- gramme, welche auf dem Material installiert sind, zu nutzen.
2.2.1 Konfiguration
Die h&w gewährleistet, dass das Material die im bestätigten Angebot enthaltene Konfiguration aufweist.
2.3 Weitere Bestimmungen in Bezug auf Materialkategorien
Computer werden mit Betriebssystem, Bedienungsanleitung und Strom- kabel geliefert.
Monitor, externe Datenträger, Software sowie Treiber werden - sofern nicht zugesichert - weder mitgeliefert, noch sind sie installiert.
F. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Preise
Soweit nichts anderes festgelegt wird, sind die auf giadatech.ch auf- geführten Preise in Schweizer Franken, inklusive Schweizer Mehrwert- steuer, beziffert.
Die Kosten für Verpackung, Lieferung und Versand, Versicherung, Gebühren jeglicher Art sind in den Preisen nicht eingeschlossen. Solche zusätzlichen Kosten werden dem Kunden separat verrechnet und in der bestätigten Bestellung ausgewiesen.
Die auf giadatech.ch publizierten Preise sind für die h&w nicht bindend, solange eine Bestellung nicht durch die h&w bestätigt wird.
2. Zahlung bei Versand
Die Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden kann mittels Voraus- kasse oder per Nachnahme erfolgen.
Es steht im Ermessen der h&w auch andere Zahlungsmodalitäten - namentlich eine Zahlung gegen Rechnung - zu akzeptieren. Die Vereinbarung solcher Zahlungsmodalitäten bedarf jedenfalls der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der h&w.
2.1 Risiken bei der Datenübermittlung
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass trotz aller Sicherheitsvorkehr- ungen der h&w das Risiko besteht, dass ein Dritter die vom Kunden übermittelten Daten einsehen und diese missbräuchlich verwenden kann.
Die h&w haftet nicht für eine solche Einsichtnahme und/oder eine missbräuchliche Verwendung der übermittelten Daten durch einen Dritten.
Bei Zahlung per Nachnahme hat der Kunde der schweizerischen Post den Rechnungsbetrag zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Trans- portkosten sowie Mehrwertsteuer in Bar gegen Aushändigung der Lieferung zu begleichen.
2.3 Zahlungsfrist
Zahlungsverzug tritt mit Ablauf der Zahlungsfrist ein. Eine Mahnung ist nicht erforderlich. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen zu bezahlen, deren Höhe durch das schweizerische Recht bestimmt wird.
2.3.1 Rechte der h&w bei Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist die h&w befugt, Garantieleistungen zu verweigern und Schadenersatz zu verlangen.
Die h&w behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche bleiben bei einem Rücktritt unberührt.
Der Käufer verzichtet auf das Recht, bei Beanstandungen seine Zahlungen zu verweigern.
Ebenso verzichtet er auf ein Verrechnungsrecht.
2.3.2Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der Materialien hat die h&w das Recht, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
G. Haftung
1.Haftung der h&w
Die h&w haftet nur, wenn der Kunde der h&w eine rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nachweist.
Die h&w haftet nicht für Schäden, welche durch defekte Materialien oder durch den Betrieb von Materialien verursacht wurden oder für andere indirekte Schäden.
Die Haftung der h&w ist limitiert auf die Gewährleistung gemäss Ziffer E, Absatz 2.
Erfolgt die Lieferung per Post, so haftet die h&w nicht für Transport- schäden (vgl. Ziffer C, Absatz 1)
2. Haftung des Kunden
Wird die h&w gegenüber Dritten aufgrund eines Fehlverhaltens des Kunden haftpflichtig bspw. aufgrund einer durch den Kunden ver- ursachte Verletzung von Eigentums- und/oder Immaterialgüterrechte oder anderer Rechte Dritter (vgl. Ziffer E, Absatz 2.3), so ist der Kunde verpflichtet, h&w schadlos zu halten.
H. Weitere Bestimmungen
1. Teilungültigkeit
Die allfällige Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ist ohne Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Klauseln der Verkaufsbedingungen und einer von der h&w bestätigten Bestellung.
Sollten sich Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen als ungültig erweisen, so sind die fraglichen Bestimmungen durch Bestimmungen zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der un- gültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht für alle unter diesen Verkaufsbedingungen abge- schlossenen Verträge ist schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Widerspruch zwischen Bestimmungen der Verkaufsbedingungen und solchen der einzelnen von der h&w bestätigten Bestellungen gehen die spezifischeren Regeln der bestätigten Bestellung den allgemeinen Regeln dieser Bedingungen vor.
Für die gerichtliche Beurteilung sämtlicher Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der h&w sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der h&w zuständig.
Der h&w steht es jedoch frei, den Kunden bei jedem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.